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- 16. November 2014
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Hallo,
außerhalb der Geschäftszeit soll lediglich eine Ansage laufen und dann aufgelegt werden, eine Nachricht soll nicht aufgesprochen werden.
Eingehende Regel: Außerhalb der Geschäftszeiten auf Nebenstelle
Nebenstelle "Feierabend"
Dort Ansage hinterlegen.
Aber wie verbietet man das Hinterlassen von Nachrichten?
außerhalb der Geschäftszeit soll lediglich eine Ansage laufen und dann aufgelegt werden, eine Nachricht soll nicht aufgesprochen werden.
Eingehende Regel: Außerhalb der Geschäftszeiten auf Nebenstelle
Nebenstelle "Feierabend"
Dort Ansage hinterlegen.
Aber wie verbietet man das Hinterlassen von Nachrichten?