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- 15. Februar 2026
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Hallo,
wir betreiben eine 3CX-Instanz mit mehreren Abteilungen, wobei jede Abteilung bewusst als eigenständiger, getrennter Bereich eingerichtet ist. Diese Trennung ist bei uns nicht nur organisatorisch, sondern datenschutz- und compliance-relevant, da die Abteilungen unterschiedliche Organisationseinheiten mit strikt getrennten Zuständigkeiten abbilden.
Zur Delegation der Verwaltung haben wir einzelne Benutzer zu Abteilungsadministratoren ernannt, damit diese die Warteschleifen ihrer Abteilung selbstständig verwalten können. Dabei ist uns folgendes Verhalten aufgefallen:
Bearbeitet ein Abteilungsadministrator eine Warteschleife und fügt Agenten hinzu, zeigt die Benutzerauswahl SÄMTLICHE Benutzer der gesamten Instanz – also auch alle Benutzer fremder Abteilungen – und der Admin kann diese auch tatsächlich seiner Warteschleife hinzufügen. Die Auswahl ist nicht auf die eigene Abteilung eingeschränkt.
Daraus ergeben sich zwei konkrete Probleme:
1. Datenschutz (DSGVO): Abteilungsadministratoren erhalten Einsicht in personenbezogene Daten (Namen, Nebenstellen) von Mitarbeitern anderer Abteilungen – ohne jede dienstliche Notwendigkeit. Das Need-to-know-Prinzip, das die Abteilungstrennung eigentlich sicherstellen soll, wird damit durchbrochen.
2. Compliance / Mandantentrennung: Ein Abteilungsadministrator kann Benutzer fremder Abteilungen aktiv seiner Warteschleife zuweisen und damit in die Anrufverteilung anderer Organisationseinheiten eingreifen – ohne dass die betroffene Abteilung davon erfährt oder zustimmen muss. Die Abteilungstrennung wird dadurch faktisch ausgehebelt.
Erwartetes Verhalten: Die Benutzerauswahl im Warteschleifen-Kontext sollte für Abteilungsadministratoren auf Mitglieder der eigenen Abteilung beschränkt sein – konsistent zur übrigen Rechtelogik der Abteilungsverwaltung.
Ist das Verhalten noch jemandem aufgefallen? Übersehen wir eine Konfigurationsoption, oder ist das eine bekannte Einschränkung?
Falls das „works as designed“ ist, möchte ich das hiermit formell als Produktverbesserung anregen – für Organisationen, die aus Compliance-Gründen auf Abteilungstrennung angewiesen sind, ist das aktuelle Verhalten ein echter Blocker.
Danke!
wir betreiben eine 3CX-Instanz mit mehreren Abteilungen, wobei jede Abteilung bewusst als eigenständiger, getrennter Bereich eingerichtet ist. Diese Trennung ist bei uns nicht nur organisatorisch, sondern datenschutz- und compliance-relevant, da die Abteilungen unterschiedliche Organisationseinheiten mit strikt getrennten Zuständigkeiten abbilden.
Zur Delegation der Verwaltung haben wir einzelne Benutzer zu Abteilungsadministratoren ernannt, damit diese die Warteschleifen ihrer Abteilung selbstständig verwalten können. Dabei ist uns folgendes Verhalten aufgefallen:
Bearbeitet ein Abteilungsadministrator eine Warteschleife und fügt Agenten hinzu, zeigt die Benutzerauswahl SÄMTLICHE Benutzer der gesamten Instanz – also auch alle Benutzer fremder Abteilungen – und der Admin kann diese auch tatsächlich seiner Warteschleife hinzufügen. Die Auswahl ist nicht auf die eigene Abteilung eingeschränkt.
Daraus ergeben sich zwei konkrete Probleme:
1. Datenschutz (DSGVO): Abteilungsadministratoren erhalten Einsicht in personenbezogene Daten (Namen, Nebenstellen) von Mitarbeitern anderer Abteilungen – ohne jede dienstliche Notwendigkeit. Das Need-to-know-Prinzip, das die Abteilungstrennung eigentlich sicherstellen soll, wird damit durchbrochen.
2. Compliance / Mandantentrennung: Ein Abteilungsadministrator kann Benutzer fremder Abteilungen aktiv seiner Warteschleife zuweisen und damit in die Anrufverteilung anderer Organisationseinheiten eingreifen – ohne dass die betroffene Abteilung davon erfährt oder zustimmen muss. Die Abteilungstrennung wird dadurch faktisch ausgehebelt.
Erwartetes Verhalten: Die Benutzerauswahl im Warteschleifen-Kontext sollte für Abteilungsadministratoren auf Mitglieder der eigenen Abteilung beschränkt sein – konsistent zur übrigen Rechtelogik der Abteilungsverwaltung.
Ist das Verhalten noch jemandem aufgefallen? Übersehen wir eine Konfigurationsoption, oder ist das eine bekannte Einschränkung?
Falls das „works as designed“ ist, möchte ich das hiermit formell als Produktverbesserung anregen – für Organisationen, die aus Compliance-Gründen auf Abteilungstrennung angewiesen sind, ist das aktuelle Verhalten ein echter Blocker.
Danke!