Guten Tag,
entschuldigen Sie bitte die verspätete Antwort wegen Urlaub.
Gesprächsmitschnitte werden ja nur gemacht, wenn die für den Nutzer aktiviert sind. Das ist standardmäßig nicht der Fall. Wenn ein Arbeitgeber als Standard für Mitarbeiter die Aufzeichnung von Gesprächen einschaltet, muss der Arbeitgeber auch schauen, dass alles Rechtens ist. Wir liefern ja nur die Technologie.
Etwas Anderes ist es, wenn ein Mitarbeiter während eines Gesprächs manuell die Aufzeichnung einschaltet. Dann muss dieser vom Gegenüber das Einverständnis einfordern.
In allen Fällen obliegt die Rechtmäßigkeit dem Kunden.
Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.
Mit freundlichen Grüßen