3CX Interoperabilitäts-Test- und Supportvereinbarung

Diese Vereinbarung über Interoperabilitätstests und Support („Vereinbarung“) wird zwischen 3CX und „VoIP-Provider“ geschlossen, die zusammen als die „Parteien“ bezeichnet werden.

1. Zweck

Ziel dieser Vereinbarung ist es, sicherzustellen, dass die Dienste des VoIP-Providers mit den Produkten von 3CX kompatibel bleiben und dass Kunden die SIP-Trunking-Dienste des VoIP-Providers problemlos mit 3CX konfigurieren und nutzen können.

2. 3CX VoIP-Provider-Vorlage

Als Gegenleistung für die Test- und Supportverpflichtungen des VoIP-Providers gemäß dieser Vereinbarung stellt 3CX die Konfigurationsvorlage des VoIP-Providers in seinem Produkt bereit. Dadurch können Kunden die Dienste des VoIP-Providers einfach konfigurieren.

Die Vorlage kann relevante Konfigurationseinstellungen wie SIP-Serverdetails, Registrierungsmethode, Authentifizierungsanforderungen, unterstützte Codecs, Transportoptionen, Rufnummernformatierung, Einstellungen für eingehende und ausgehende Anrufe sowie weitere Parameter zur Interoperabilität enthalten.

Der VoIP-Provider ist verantwortlich für das Testen, Dokumentieren und Pflegen dieser Vorlage sowie für die Unterstützung des Kunden bei der Konfiguration.

3CX behält sich das Recht vor, die Vorlage zu aktualisieren, zu ändern, auszusetzen oder zu entfernen, wenn der VoIP-Provider gegen diese Vereinbarung verstößt, Interoperabilitätsprobleme weiterhin bestehen oder der Dienst des Anbieters die technischen oder Supportanforderungen von 3CX nicht mehr erfüllt.

3. Verpflichtung zum Interoperabilitätstest

Der VoIP-Provider verpflichtet sich, für jeden relevanten Test den offiziellen 3CX VoIP Provider Interoperability Test durchzuführen, der im 3CX-Produkt enthalten ist oder anderweitig von 3CX zur Verfügung gestellt wird:

  • 3CX-Betaversion;
  • 3CX-Hauptupdate;
  • Auf besonderen Wunsch, wenn 3CX Kernkomponenten aktualisiert, die Auswirkungen auf SIP-Trunking, Anrufweiterleitung, Registrierung, Authentifizierung, Medienverarbeitung, Sicherheit oder zugehörige Interoperabilitätsfunktionen haben können.

Der VoIP-Provider ist verpflichtet, diese Tests zeitnah durchzuführen und die Testergebnisse gemäß Ziffer 4 unten an 3CX zu übermitteln.

4. Einreichung der Testergebnisse

Der VoIP-Provider verpflichtet sich, die Ergebnisse des Interoperabilitätstests über das dafür vorgesehene 3CX-Webformular einzureichen.

5. Problemberichterstattung und Zusammenarbeit

Wenn beim Testen oder nach der Veröffentlichung Interoperabilitätsprobleme festgestellt werden, verpflichtet sich der VoIP-Provider, in gutem Glauben mit 3CX zusammenzuarbeiten, um solche Probleme zu untersuchen und zu lösen. Dies kann, soweit angemessen erforderlich, Folgendes umfassen:

  • Bereitstellung technischer Ansprechpartner;
  • Weitergabe von Protokollen, Traces, Konfigurationsdetails und Testergebnissen;
  • Unterstützung bei der Reproduktion gemeldeter Probleme;
  • Bestätigung der Problembehebung;
  • Aktualisierung erforderlicher Konfigurationen, Plattformeinstellungen oder Dokumentationen seitens des VoIP-Providers.

3CX wird angemessene Informationen bereitstellen und gegebenenfalls Zugang zu den entsprechenden Testwerkzeugen oder Beta-Versionen gewähren.

6. Kundensupport-Versprechen

Der VoIP-Provider verpflichtet sich, seinen Kunden und den 3CX-Kunden, die die Dienste des VoIP-Providers mit 3CX nutzen, angemessenen Support zu leisten.

Dies umfasst Support bei Interoperabilitätsfragen wie Registrierung, eingehenden und ausgehenden Anrufen, Anrufer-ID, Durchwahlnummern, Codecs, TLS/SRTP, Anrufweiterleitungen, Fax, Notrufen (sofern zutreffend) und anderen SIP-Trunking-bezogenen Problemen.

Der VoIP-Provider darf Kunden nicht an 3CX verweisen, ohne zuvor angemessene Anstrengungen unternommen zu haben, um zu überprüfen, ob das Problem mit dem Netzwerk, der Konfiguration, den Kontoeinstellungen, dem SIP-Trunking-Dienst oder der unterstützten Interoperabilitätskonfiguration des VoIP-Providers zusammenhängt.

7. Genehmigte Konfiguration

Der VoIP-Provider verpflichtet sich, eine getestete und freigegebene Konfiguration für die Nutzung mit 3CX bereitzustellen und zu unterstützen.

Wesentliche Änderungen an der SIP-Plattform, dem Netzwerk, der Authentifizierungsmethode, den unterstützten Codecs, dem SBC oder der Medienverarbeitung, den IP-Adressbereichen, den Sicherheitsanforderungen oder dem Bereitstellungsprozess des VoIP-Providers sind 3CX nach Möglichkeit im Voraus mitzuteilen.

Sollten solche Änderungen die Interoperabilität mit 3CX beeinträchtigen, verpflichtet sich der VoIP-Provider, den 3CX-Interoperabilitätstest erneut durchzuführen und die aktualisierten Testergebnisse einzureichen.

8. Status als unterstützter VoIP-Provider

Die weitere Listung der VoIP-Providervorlage im 3CX-Produkt kann von der fortlaufenden Einhaltung dieser Vereinbarung durch den VoIP-Provider abhängen.

3CX behält sich das Recht vor, die Vorlage zu ändern, auszusetzen oder zu entfernen, falls der VoIP-Provider die erforderlichen Tests nicht durchführt, wesentliche Interoperabilitätsprobleme nicht behebt oder keinen angemessenen Kundensupport leistet.

9. Keine Garantie

Der erfolgreiche Abschluss der Interoperabilitätstests stellt keine Garantie dafür dar, dass alle Kundenumgebungen, -konfigurationen oder Anwendungsfälle problemlos funktionieren.

Jede Partei bleibt für ihre eigenen Systeme, Dienste und Supportverpflichtungen verantwortlich.

10. Bedingungen

Diese Vereinbarung bleibt bis zu ihrer Kündigung durch eine der Parteien mittels schriftlicher Mitteilung in Kraft.

Verpflichtungen im Zusammenhang mit der laufenden Kundenbetreuung bestehender Kunden bleiben nach Beendigung der Vereinbarung für einen angemessenen Übergangszeitraum bestehen.

Letztes Update

Dieses Dokument wurde zuletzt am 17. Juli 2026 aktualisiert.

https://www.3cx.de/telefonanlage/sip-trunks/interop-agreement/