Nachtrag zur Datenverarbeitung
- Einführung
- 1. Begriffsbestimmungen
- 2. Anwendbarkeit des DPA
- 3. Rollen und Verantwortlichkeiten
- 4. DSGVO-Verpflichtungen
- 5. Verschiedenes
- ANNEX A
- Details der Verarbeitung
- Art und Zwecke der Verarbeitung
- Kategorien betroffener Personen
- Besondere Kategorien von Daten
- Dauer der Verarbeitung
- Offenlegung gegenüber Strafverfolgungsbehörden
- ANNEX B – LISTE DER UNTERVERARBEITER UND BEDINGUNGEN FÜR DIE UNTERVERARBEITUNG
- Allgemeine Anforderungen an Unterauftragnehmer
- Unterprozessorkategorien
- Kundenbenachrichtigung und Widerspruchsrecht
- 3CX-Lizenzierung & Benutzerverwaltung – Service-Subprozessoren
- 3CX-Kommunikationssystem – Service-Subprozessoren
- 3CX Videokonferenzen – Service-Subprozessoren
- 3.5 Unternehmens-/Marketing-Auftragsverarbeiter (Keine Verarbeitung gemäß Datenschutzvereinbarung)
- 3.6 Zugang durch Unterstützungsanbieter
- Standardvertragsklauseln
- Siehe auch
Einführung
Diese Datenverarbeitungsvereinbarung („DPA“) wird mit Wirkung zum Datum des Inkrafttretens zwischen 3CX Limited und/oder einem anderen verbundenen Unternehmen der 3CX-Gruppe („3CX“) und dem Kunden (jeweils eine „Partei“, zusammen die „Parteien“) gemäß dem Vertrag über die Erbringung von 3CX-Dienstleistungen für den Kunden geschlossen. Diese DPA ist Bestandteil des Vertrags und legt die Bedingungen fest, die gelten, wenn personenbezogene Daten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum von 3CX im Auftrag des Kunden im Rahmen des Vertrags verarbeitet werden. Andere in dieser DPA verwendete, aber nicht definierte Begriffe haben dieselbe Bedeutung wie im Vertrag.
3CX-Hauptniederlassungsadresse:
3CX Ltd, 4, Markou Drakou, Engomi, 2409 Nicosia, Cyprus
1. Begriffsbestimmungen
1.1 Im Sinne dieser DPA:
(a) „Vereinbarung“ bezeichnet die elektronische Vereinbarung oder Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) zwischen dem Kunden und 3CX über die Bereitstellung von 3CX-Diensten („Dienste“) für den Kunden.
(b) „Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet ein Unternehmen, das ein Unternehmen direkt oder indirekt kontrolliert, von einem Unternehmen kontrolliert wird oder mit diesem unter gemeinsamer Kontrolle steht.
(c) „Datenschutzgesetze“ bezeichnet alle Gesetze und Vorschriften zum Datenschutz und zur Wahrung der Privatsphäre, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten einer Partei im Rahmen dieser Vereinbarung gelten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (i) die EU-Verordnung 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr („DSGVO“); (ii) die Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation; (iii) die geltenden nationalen Umsetzungen von (i) und (ii); und (iv) in Bezug auf das Vereinigte Königreich („UK“) alle anwendbaren nationalen Gesetze, die die DSGVO oder andere im Vereinigten Königreich geltende Gesetze zum Datenschutz und zur Wahrung der Privatsphäre ersetzen oder in nationales Recht umwandeln.
(d) „EWR“ bezeichnet den Europäischen Wirtschaftsraum.
(e) „Verantwortlicher“ bezeichnet die Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet;
(f) „Auftragsverarbeiter“ bezeichnet die Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet;
(g) „Personenbezogene Daten“ bezeichnet alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (wie in Art. 4 DSGVO definiert) beziehen;
(h) „Sicherheitsvorfall“ bezeichnet die versehentliche oder unrechtmäßige Vernichtung, den Verlust, die Veränderung und die unbefugte Offenlegung und/oder den unbefugten Zugriff auf personenbezogene Daten;
(i) „Standardvertragsklauseln“ bezeichnet die Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates, erlassen durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 der Kommission.
2. Anwendbarkeit des DPA
2.1 Anwendbarkeit der Auftragsverarbeitungsvereinbarung: Diese Auftragsverarbeitungsvereinbarung gilt nur, soweit 3CX personenbezogene Daten aus dem EWR oder dem Vereinigten Königreich im Auftrag eines Kunden und/oder eines mit dem EWR oder dem Vereinigten Königreich verbundenen Unternehmens des Kunden verarbeitet. Darüber hinaus erweitert diese Auftragsverarbeitungsvereinbarung den Geltungsbereich der Datenverarbeitungstätigkeiten gemäß dieser Vereinbarung auf die Schweiz. Die Parteien bestätigen und vereinbaren, dass die Bestimmungen dieser Auftragsverarbeitungsvereinbarung, insbesondere jene zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zur Sicherheit, zu Datenübermittlungen, zu DSGVO-spezifischen Verpflichtungen und alle anderen relevanten Klauseln, sinngemäß auch für die Verarbeitung personenbezogener Daten aus der Schweiz sowie aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und dem Vereinigten Königreich (UK) gelten. Der Begriff „Datenschutzgesetze“ im Sinne dieser Auftragsverarbeitungsvereinbarung umfasst die geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften der Schweiz, einschließlich des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) und aller anderen relevanten schweizerischen Rechtsvorschriften zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Bei Datentransfers aus der Schweiz gelten die vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) anerkannten EU-Standardvertragsklauseln, gegebenenfalls mit den erforderlichen schweizerspezifischen Anpassungen (z. B. Verweise auf das Schweizer Bundesamt für Datenschutz und Informationsfreiheit, die zuständige Behörde und das anwendbare Recht).
3. Rollen und Verantwortlichkeiten
3.1 Rollen der Parteien: Sofern Datenschutzgesetze auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch eine der Parteien Anwendung finden, erkennen die Parteien an und vereinbaren, dass der Kunde hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten der Verantwortliche und 3CX ein Auftragsverarbeiter im Auftrag des Kunden ist, wie im Vertrag näher beschrieben. Beide Parteien verpflichten sich, ihre Pflichten gemäß den Datenschutzgesetzen auf Grundlage anerkannter Branchenstandards wie ISO/IEC 27001 oder gleichwertiger Rahmenwerke einzuhalten.
3.2 Zweckbindung: 3CX verarbeitet die personenbezogenen Daten zu den in Anhang A beschriebenen Zwecken, sofern nicht durch geltendes Recht etwas anderes vorgeschrieben ist.
3.3 Sicherheit: 3CX trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit personenbezogener Daten zu gewährleisten. 3CX unterhält ein Informationssicherheits- und Risikomanagementprogramm, das auf bewährten Verfahren der Branche basiert, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit personenbezogener Daten durch administrative, technische und physische Maßnahmen gemäß allgemein anerkannten Branchenstandards und -praktiken zu gewährleisten. 3CX trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die personenbezogenen Daten vor versehentlicher oder unrechtmäßiger Zerstörung, Verlust, Veränderung, unbefugter Offenlegung oder unbefugtem Zugriff zu schützen.
3.4. Aktualisierungen der Sicherheit: Der Kunde ist verpflichtet, die von 3CX bereitgestellten Informationen zur Datensicherheit zu prüfen und selbstständig zu beurteilen, ob der Dienst den Anforderungen und rechtlichen Verpflichtungen des Kunden gemäß den Datenschutzgesetzen entspricht. Der Kunde erkennt an, dass die Sicherheit dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung unterliegt und dass 3CX die Sicherheit gegebenenfalls aktualisieren oder ändern kann, sofern diese Aktualisierungen und Änderungen nicht zu einer Beeinträchtigung der Gesamtsicherheit des dem Kunden bereitgestellten Dienstes führen. 3CX wird den Kunden über wesentliche Reduzierungen der Sicherheitsmaßnahmen informieren.
3.5. Übermittlung personenbezogener Daten außerhalb des EWR oder des Vereinigten Königreichs: Soweit 3CX personenbezogene Daten aus dem EWR oder dem Vereinigten Königreich in einem Land verarbeitet (oder verarbeiten lässt), das von der Europäischen Kommission nicht als Land mit angemessenem Datenschutzniveau anerkannt ist, wird sichergestellt, dass diese personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutzgesetze angemessen geschützt sind. Soweit 3CX solche personenbezogenen Daten außerhalb des EWR oder des Vereinigten Königreichs verarbeitet (oder verarbeiten lässt), verpflichtet sich das Unternehmen, einen den Datenschutzgesetzen entsprechenden Übermittlungsmechanismus anzuwenden, wie beispielsweise Standardvertragsklauseln (SCC). Unterauftragnehmer mit Sitz außerhalb des EWR oder des Vereinigten Königreichs müssen über eine eigene DSGVO-Erklärung verfügen. 3CX führt, sofern gesetzlich vorgeschrieben, Folgenabschätzungen für die Datenübermittlung durch und stellt diese dem Kunden auf Anfrage (gegebenenfalls geschwärzt) zur Verfügung.
3.6. Einhaltung der Datenschutzbestimmungen: Der Kunde ist als Verantwortlicher dafür verantwortlich, dass:
(a) er alle geltenden Datenschutzgesetze eingehalten hat und weiterhin einhält, einschließlich aller Anweisungen, die er 3CX im Rahmen dieses Vertrags und der Auftragsverarbeitungsvereinbarung erteilt hat; und
b) er das Recht hat und weiterhin haben wird, die personenbezogenen Daten an 3CX zur Verarbeitung gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags und der Auftragsverarbeitungsvereinbarung zu übermitteln oder ihr Zugriff darauf zu gewähren. 3CX wird den Kunden unverzüglich informieren, falls eine Anweisung rechtswidrig ist oder gegen Datenschutzgesetze verstößt.
4. DSGVO-Verpflichtungen
4.1 Anwendungsbereich: Dieser Abschnitt 4 gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die unter die DSGVO fallen bzw. ihren Ursprung im EWR oder im Vereinigten Königreich haben.
4.2 Vertraulichkeit der Verarbeitung: 3CX stellt sicher, dass alle Personen, die zur Verarbeitung personenbezogener Daten berechtigt sind, der Vertraulichkeitspflicht unterliegen (sei es vertraglich oder gesetzlich).
4.3 Unterauftragnehmer: Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass 3CX verbundene Unternehmen und Drittanbieter-Unterauftragnehmer (zusammen „Unterauftragnehmer“) mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Auftrag von 3CX beauftragen darf. 3CX verpflichtet diese Unterauftragnehmer zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen, die die personenbezogenen Daten nach dem gleichen Standard wie diese Auftragsverarbeitungsvereinbarung schützen, und haftet für jeden Verstoß gegen diese Vereinbarung durch einen Unterauftragnehmer. Die von 3CX beauftragten Unterauftragnehmer sind in der 3CX-Unterauftragnehmerliste (Anhang B) aufgeführt. 3CX benachrichtigt den Kunden mindestens 30 Tage vor der Hinzufügung eines Unterauftragnehmers.
4.4 Änderungen an Unterauftragnehmern. 3CX kann Unterauftragnehmer hinzufügen oder Änderungen an der Liste vornehmen. Widerspricht der Kunde der Hinzufügung eines weiteren Unterauftragnehmers, ist er berechtigt, den betroffenen 3CX-Dienst gemäß den Kündigungsbestimmungen des Vertrags auszusetzen oder zu kündigen.
4.5 Sicherheitsvorfälle. Sobald 3CX von einem Sicherheitsvorfall Kenntnis erlangt, benachrichtigt 3CX den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden, unter den vom Kunden im Kundenportal hinterlegten Kontaktdaten und stellt dem Kunden alle zeitnahen Informationen zur Verfügung, die dieser vernünftigerweise benötigt, insbesondere um seinen Meldepflichten gemäß den Datenschutzgesetzen nachzukommen.
4.6 Zusammenarbeit und Rechte der betroffenen Personen. 3CX stellt dem Kunden unter Berücksichtigung der Art der Datenverarbeitung, soweit möglich, angemessene Unterstützung und Tools zur Verfügung, um Anfragen von betroffenen Personen zur Ausübung ihrer Rechte gemäß den Datenschutzgesetzen zu beantworten. Geht eine solche Anfrage direkt bei 3CX ein, informiert 3CX die betroffene Person unverzüglich, damit diese sich an den Kunden wendet. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass jeder für sein 3CX-Konto benannte Administrator, der Anfragen betroffener Personen bearbeitet, über die erforderliche Befugnis zur Erfüllung dieser Anfragen verfügt.
4.7 Datenschutz-Folgenabschätzungen: 3CX unterstützt den Kunden auf dessen Anfrage und Kosten, soweit dies nach den Datenschutzgesetzen erforderlich ist, bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen oder der vorherigen Konsultation mit Datenschutzbehörden, die der Kunde gemäß den Datenschutzgesetzen durchführen muss.
4.8 Löschung oder Rückgabe von Daten: Nach Beendigung oder Ablauf dieses Vertrags löscht oder gibt 3CX (nach Wahl des Kunden) alle personenbezogenen Daten (einschließlich Kopien), die sich in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befinden, an den Kunden zurück. Dies gilt jedoch nicht, soweit 3CX aufgrund geltenden Rechts zur Aufbewahrung einiger oder aller personenbezogenen Daten verpflichtet ist oder soweit personenbezogene Daten in Backup-Systemen archiviert wurden. Diese personenbezogenen Daten werden von 3CX sicher isoliert, vor weiterer Verarbeitung geschützt und schließlich gemäß den Löschrichtlinien von 3CX gelöscht, sofern dies nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben ist.
4.9 Audits/Inspektionen: 3CX stellt dem Kunden alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung dieser Datenverarbeitungsvereinbarung erforderlich sind, und ermöglicht und unterstützt Audits, einschließlich Inspektionen, die vom Kunden oder einem vom Kunden beauftragten Prüfer durchgeführt werden. Diese Verpflichtung ist auf ein Audit pro Kunde und Jahr beschränkt, sofern der Kunde dieses 30 Tage im Voraus ankündigt.
5. Verschiedenes
5.1 Sofern diese Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) keine Änderungen vorsieht, bleibt der Vertrag in vollem Umfang gültig.
5.2 Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Vertrag und dieser AVV haben die Bestimmungen dieser AVV Vorrang.
5.3 Ansprüche aus dieser AVV unterliegen den Bestimmungen und Bedingungen des Vertrags, insbesondere den dort festgelegten Ausschlüssen und Beschränkungen. Die Haftung nach den Standardvertragsklauseln wird durch diese AVV nicht eingeschränkt.
5.4 Fragen zu dieser AVV oder sonstige Anfragen zum Datenschutz richten Sie bitte an die oben genannte Hauptniederlassung oder per E-Mail an [email protected].
ANNEX A
Details der Verarbeitung
Art und Zwecke der Verarbeitung
3CX ist eine auf offenen Standards basierende Kommunikationslösung, die umfassende Unified Communications bietet.
3CX bietet Software, Instanzhosting und Cloud-Dienste.
Zwecke der Datenverarbeitung sind:
- Kontoregistrierung und -verwaltung über das 3CX-Kundenportal.
- Identifizierung des Kunden für Bestellung, Lizenzierung und E-Mail-Kommunikation.
- Identifizierung des Kommunikationssystemadministrators für die E-Mail-Kommunikation.
- Identifizierung des Kommunikationssystemrechners für die Lizenzierung.
- Identifizierung der Kommunikationssystemnutzer für personalisierte Videokonferenzen.
- Ausstellung von 3CX-Akademie-Zertifikaten.
- Lead-Bearbeitung von Endnutzern mit kostenlosen Lizenzen für potenzielle Verkäufe.
- Systemkonfiguration und den Anrufverlauf, jedoch keine Voicemail- und Aufzeichnungsdateien.
- Überprüfung der Nutzungsdaten zur allgemeinen Qualitätskontrolle, Berichterstattung und Fehlerbehebung der 3CX-Dienste.
- Versand von E-Mail-Benachrichtigungen an Kommunikationssystemnutzer bei Verwendung von 3CX SMTP.
- Fehlerbehebung und Unterstützung durch 3CX-Mitarbeiter.
Kategorien betroffener Personen
Kunden und Endnutzer, die die Dienste nutzen, sowie alle betroffenen Personen, die die 3CX-Dienste auf Anfrage und im Zusammenhang mit dem Geschäft des Kunden nutzen.
Art(en) der verarbeiteten personenbezogenen Daten:
Die Übermittlung personenbezogener Daten betrifft die folgenden Datenkategorien der betroffenen Personen:
- Identifikationsdaten des Kunden, Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Faxnummer), Firmenname.
- Identifikationsdaten für jede Nebenstelle des 3CX-Kommunikationssystems als Teil der Videokonferenzfunktion, einschließlich Nebenstellennummer, Vor- und Nachnamen, E-Mail-Adresse, Meeting-Benutzernamen in der Click2Meet-URL.
- Identifikationsdaten für jeden Teilnehmer einer Videokonferenz, einschließlich Name, E-Mail-Adresse und IP-Adresse. Die Telefonnummer des Teilnehmers wird auch für Teilnehmer verarbeitet, die über die Einwahl-Audiobrücke der Videokonferenz teilnehmen.
- Alle weiteren personenbezogenen Daten, die der Kunde oder die Nutzer in den Inhalt der über die 3CX-Dienste gesendeten und empfangenen Kommunikation aufnehmen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Supportpakete, Protokolle, Absturzberichte, per E-Mail, Ticket, Anruf oder auf andere Weise.
Die an 3CX zur Verarbeitung übermittelten personenbezogenen Daten werden vom Kunden nach eigenem Ermessen bestimmt und kontrolliert. 3CX hat daher keinen Einfluss auf den Umfang und die Sensibilität der vom Kunden oder den Nutzern über seine Dienste verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Besondere Kategorien von Daten
3CX erhebt und verarbeitet im Rahmen der Erbringung seiner Dienstleistungen nicht absichtlich besondere Kategorien von Daten.
Dauer der Verarbeitung
Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Vereinbarung oder wie anderweitig gesetzlich vorgeschrieben oder zwischen den Parteien vereinbart verarbeitet.
Offenlegung gegenüber Strafverfolgungsbehörden
Der Auftragsverarbeiter darf personenbezogene Daten nicht an Strafverfolgungs- oder Regierungsbehörden weitergeben, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht erforderlich.
Geht dem Auftragsverarbeiter eine Anfrage direkt zu, so hat er:
(a) zu prüfen, ob die Anfrage rechtlich gültig und ordnungsgemäß an die betreffende 3CX-Einheit gerichtet ist;
(b) den Verantwortlichen zu benachrichtigen (sofern dies nicht gesetzlich untersagt ist); und
(c) nur die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdaten offenzulegen.
Der Auftragsverarbeiter ist nicht verpflichtet, informellen Mitteilungen oder unbegründeten Behauptungen Dritter nachzugehen und kann diese auffordern, ihre Anliegen an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten.
ANNEX B – LISTE DER UNTERVERARBEITER UND BEDINGUNGEN FÜR DIE UNTERVERARBEITUNG
Allgemeine Anforderungen an Unterauftragnehmer
1.1 Schriftlicher Vertrag
3CX beauftragt Unterauftragnehmer ausschließlich auf Grundlage eines schriftlichen Vertrags, der datenschutzrechtliche Verpflichtungen festlegt, die mindestens den in dieser Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) festgelegten Verpflichtungen entsprechen, wie in Artikel 28 DSGVO gefordert.
1.2 Gleiches Schutzniveau
3CX haftet uneingeschränkt für das Handeln und Unterlassen seiner Unterauftragnehmer und stellt sicher, dass jeder Unterauftragnehmer geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Artikel 28 und 32 DSGVO umsetzt.
1.3 Internationale Datenübermittlung
Befindet sich ein Unterauftragnehmer außerhalb des EWR, des Vereinigten Königreichs oder der Schweiz, stellt 3CX sicher, dass ein rechtmäßiger Übermittlungsmechanismus implementiert wird, einschließlich:
1.3.1 EU-Standardvertragsklauseln
1.3.2 UK-Zusatzvereinbarung oder IDTA
1.3.3 Schweizerisch angepasste Standardvertragsklauseln
oder ein von der zuständigen Behörde anerkannter Nachfolge- oder Alternativmechanismus.
1.4 Folgenabschätzungen für Datenübermittlungen.
Bei Übermittlungen außerhalb des EWR/des Vereinigten Königreichs führt 3CX (sofern gesetzlich vorgeschrieben) Folgenabschätzungen für Datenübermittlungen durch und stellt dem Kunden auf Anfrage eine Zusammenfassung zur Verfügung.
Unterprozessorkategorien
Aus Gründen der Transparenz unterscheidet 3CX zwischen folgenden Kategorien von
Unterauftragnehmern:
2.1 Dienstleistungs-Unterauftragnehmer
Unterauftragnehmer, die personenbezogene Kundendaten ausschließlich zur Erbringung der 3CX-Dienste verarbeiten (z. B. Hosting, Push-Benachrichtigungen, E-Mail-Versand).
2.2 Unternehmens-/Marketing-Auftragnehmer (keine Verarbeitung personenbezogener Kundendaten)
Auftragnehmer, die für Analyse- und Marketingzwecke auf 3CX-Websites eingesetzt werden (z. B. Google Analytics, Facebook Pixel), verarbeiten im Rahmen dieser Auftragsverarbeitungsvereinbarung keine personenbezogenen Kundendaten.
Sie werden lediglich aus Transparenzgründen aufgeführt und sind nicht Teil der Lieferkette des Kunden für die Erbringung der Dienste. Personenbezogene Kundendaten, wie in dieser Auftragsverarbeitungsvereinbarung definiert, werden niemals an Unternehmens-/Marketing-Auftragnehmer weitergegeben.
Kundenbenachrichtigung und Widerspruchsrecht
3.1 Vorankündigung.
3CX benachrichtigt den Kunden mindestens 30 Tage im Voraus über die Hinzufügung oder den Austausch eines Service-Unterauftragnehmers. Die Benachrichtigung erfolgt über das Kundenportal oder per E-Mail.
3.2 Widerspruchsrecht.
Der Kunde kann innerhalb von 30 Tagen nach Benachrichtigung aus berechtigten datenschutzrechtlichen Gründen Widerspruch gegen einen neuen Service-Unterauftragnehmer einlegen.
3CX wird sich nach Treu und Glauben um die Beilegung solcher Einwände bemühen. Sollten die Parteien keine einvernehmliche Lösung erzielen, kann der Kunde den betroffenen Service aussetzen oder kündigen und erhält eine anteilige Rückerstattung für im Voraus bezahlte, nicht genutzte Gebühren.
3.3 Notfallersatz.
In dringenden Fällen (z. B. bei Serviceausfall) kann 3CX vorübergehend einen Ersatz-Unterauftragnehmer einsetzen. 3CX benachrichtigt den Kunden so schnell wie möglich.
3.4 Aktuelle Liste der Service-Unterauftragnehmer
Die folgenden Unternehmen sind von 3CX autorisierte Service-Unterauftragnehmer zur Unterstützung der Servicebereitstellung.
Jeder aufgeführte Unterauftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zu den beschriebenen Zwecken und gemäß den angegebenen Übermittlungsmechanismen.
3CX Ltd
3CX Development Ltd
3CX GmbH
3CX USA Corp
3CX-Lizenzierung & Benutzerverwaltung – Service-Subprozessoren
Unterprozessor | Land der Verarbeitung | Leistungsbeschreibung | Einbeziehung personenbezogener Daten | Transfermechanismus |
Google Cloud (Alphabet Inc.) | EU / USA | Cloud-Hosting-Dienste | Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Kundendaten | SCCs + UK-Zusatzvereinbarung (falls zutreffend) |
Google GSuite (Alphabet Inc.) | EU / USA | E-Mail-Anbieter | E-Mail-Übermittlung von Support- und Lizenzkommunikation | SCCs + UK-Zusatzvereinbarung |
Google OAuth (Alphabet Inc.) | EU / USA | E-Mail-Authentifizierungs-Login | Benutzerauthentifizierungsdaten | SCCs + UK-Zusatzvereinbarung |
Checkout.com LLC | EU / GB / USA | Zahlungsdienstleister | Kundenabrechnungsdaten | SCCs + UK-Zusatzvereinbarung |
Cloudflare, Inc. | EU / USA | CDN- und Sicherheitsdienste | Netzwerkverkehrsdaten | SCCs + UK-Zusatzvereinbarung |
Freshworks, Inc. – Freshdesk | EU / USA / Indien | Ticketsystem für den Support | Supportbezogene Kundendaten | SCCs + UK-Zusatzvereinbarung |
Microsoft Azure (Microsoft Corp.) | EU / USA | Cloud-Hosting-Dienste | Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Kundendaten | SCCs + UK-Zusatzvereinbarung |
Microsoft Online OAuth | EU / USA | E-Mail-Authentifizierungs-Login | Authentifizierungsdaten | SCCs + UK-Zusatzvereinbarung |
Microsoft Power BI | EU | Reporting und Analysen | Metadaten / Nutzungsdaten | Kein Transfer erforderlich (EU-Rechenzentren) |
OVH SAS | EU | Cloud-Hosting-Dienste | Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Kundendaten | Kein Transfer erforderlich |
PayPal Holdings – Braintree | EU / USA | Zahlungsdienstleister | Kundenabrechnungsdaten | SCCs + UK-Zusatzvereinbarung |
TeamViewer Germany GmbH | EU | Remote-Support-Sitzungen | Zugriff auf Kundensysteme während Support-Sitzungen | Kein Transfer erforderlich |
Twilio Inc. – SendGrid | EU / USA | E-Mail-Zustelldienste | E-Mail-Metadaten | SCCs + UK-Zusatzvereinbarung |
3CX-Kommunikationssystem – Service-Subprozessoren
Unterprozessor | Land der Verarbeitung | Leistungsbeschreibung | Einbeziehung personenbezogener Daten | Transfermechanismus |
Google Cloud | EU / USA | Cloud-Hosting | Verarbeitung personenbezogener Kundendaten | SCCs + UK-Zusatzvereinbarung |
Google FCM (Firebase Cloud Messaging) | USA | Push-Benachrichtigungen (Android) | Geräte-IDs / Push-Token | SCCs + UK-Zusatzvereinbarung |
Google Firebase Crashlytics | USA | Crash-Reporting (Android-Client) | Geräte-Metadaten, Protokolle | SCCs + UK-Zusatzvereinbarung |
Google Marketplace | USA | Verteilung von App-Downloads | Download-Metadaten | SCCs + UK-Zusatzvereinbarung |
Amazon Marketplace | EU / USA | Verteilung von App-Downloads | Download-Metadaten | SCCs + UK-Zusatzvereinbarung |
Apple APNS | USA | Push-Benachrichtigungen (iOS) | Geräte-IDs / Push-Token | SCCs + UK-Zusatzvereinbarung |
DigitalOcean LLC | EU / USA | Cloud-Hosting-Dienste | Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Kundendaten | SCCs + UK-Zusatzvereinbarung |
Microsoft Azure Marketplace | EU / USA | Verteilung von App-Downloads | Download-Metadaten | SCCs + UK-Zusatzvereinbarung |
OVH SAS | EU | Cloud-Hosting-Dienste | Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Kundendaten | Kein Transfer erforderlich |
Twilio Inc. – SendGrid | EU / USA | E-Mail-Anbieter | E-Mail-Metadaten | SCCs + UK-Zusatzvereinbarung |
3CX Videokonferenzen – Service-Subprozessoren
Unterprozessor | Land der Verarbeitung | Leistungsbeschreibung | Einbeziehung personenbezogener Daten | Transfermechanismus |
Google Cloud | EU / USA | Cloud-Hosting & Benutzersynchronisation | Benutzerprofildaten, Konferenz-Metadaten | SCCs + UK-Zusatzvereinbarung |
YouTube (Alphabet Inc.) | USA | Streaming & Wiedergabe | Video-URLs, IP-Adressen | SCCs + UK-Zusatzvereinbarung |
Amazon AWS | EU / USA | Cloud-Hosting | Speicherung und Verarbeitung von Konferenzdaten | SCCs + UK-Zusatzvereinbarung |
DigitalOcean LLC | EU / USA | Cloud-Hosting | Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Kundendaten | SCCs + UK-Zusatzvereinbarung |
Host Africa (Pty) Ltd | Südafrika | Cloud-Hosting | Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Kundendaten | SCCs + UK-Zusatzvereinbarung (bei Transfer von SA → EU/UK) |
Vultr (The Constant Company LLC) | EU / USA | Cloud-Hosting | Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Kundendaten | SCCs + UK-Zusatzvereinbarung |
3.5 Unternehmens-/Marketing-Auftragsverarbeiter (Keine Verarbeitung gemäß Datenschutzvereinbarung)
Provider | Zweck | Art der Aktivität | Verarbeitete Kundendaten |
Google Analytics | Website-Analyse | Erfasst die Website-Nutzung | Keine im Rahmen dieser Datenschutzvereinbarung |
Facebook Pixel | Werbeoptimierung | Erfasst die Website-Aktivitäten | Keine im Rahmen dieser Datenschutzvereinbarung |
LinkedIn Analytics | Marketing-Analyse | Tracking der Website-Interaktionen | Keine im Rahmen dieser Datenschutzvereinbarung |
Reddit Analytics | Marketing-Analyse | Kampagnen-Tracking | Keine im Rahmen dieser Datenschutzvereinbarung |
3.6 Zugang durch Unterstützungsanbieter
Wenn ein Support-Unterauftragnehmer (z. B. TeamViewer, Freshdesk) potenziell Zugriff auf personenbezogene Daten hat:
3.6.1 Der Zugriff erfolgt nur gelegentlich, eingeschränkt und protokolliert.
3.6.2 Der Zugriff erfolgt ausschließlich auf Kundenanfrage.
3.6.3 Der Unterauftragnehmer ist zur Vertraulichkeit und zum Datenschutz auf Auftragsverarbeitungsebene verpflichtet.
3.6.4 Der Unterauftragnehmer darf nur auf Daten zugreifen, die zur Erfüllung der Supportfunktion unbedingt erforderlich sind.
Standardvertragsklauseln
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021D0914
Siehe auch
- https://www.3cx.de/unternehmen/eula/
- https://www.3cx.de/unternehmen/fair-use-richtlinie/
- https://www.3cx.de/unternehmen/datenverarbeitung/
- https://www.3cx.de/unternehmen/dsgvo-statement/
- https://www.3cx.de/unternehmen/datenschutz/
- https://www.3cx.de/unternehmen/datenschutzrichtlinie/
- https://www.3cx.de/unternehmen/geschaeftsbedingungen/
- https://www.3cx.de/unternehmen/hipaa-richtlinie/
- https://www.3cx.de/unternehmen/rueckerstattungs-und-stornierungsrichtlinie/
Letztes Update
Dieses Dokument wurde zuletzt am 20. August 2026 aktualisiert
