Endnutzer Lizenzvereinbarung
- Einführung
- 1. Begriffsbestimmungen
- 2. Lizenzerteilung und Nutzungsbeschränkung
- 3. Titel und Eigentum an der Software
- 4. Gesamte Vereinbarung
- 5. Updates und Support
- 6. Vertraulichkeit
- 7. Keine Gewährleistung und Haftungsausschluss
- 7.1 Eingeschränkte Garantie
- 7.2 Haftungsausschluss für sonstige Gewährleistungen
- 7.3 Haftungsbeschränkung
- 7.4 Obligatorische Ausnahmen
- 8. Laufzeit und Kündigung der Lizenz
- 9. Abtretung
- 10. Geltendes Recht
- 11. Billigkeitsrecht
- 12. Urheberrechte und Marken
- 13. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften – Haftungsausschluss
- 14. Hosting-Nutzungsrichtlinien
- 15. Haftungsausschluss für die Einhaltung regulatorischer Bestimmungen – Gehostete Version
- 16. Sonstiges
- 16.1 Salvatorische Klausel
- 16.2 Verzicht
- 16.3 Höhere Gewalt
- 16.4 Keine Drittbegünstigten
- 16.5 Änderungen
- 16.6 Elektronische Kommunikation
- 16.7 Überschriften
- 16.8 Fragen
- Anhang A – Gerichtsstandsspezifische Bedingungen (Vereinigte Staaten)
- Siehe auch
Einführung
Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung („Vereinbarung“) wird zwischen Ihnen („Lizenznehmer“) und der im jeweiligen Produktanhang als Vertragspartner genannten 3CX-Gesellschaft („Vertragspartner“) geschlossen. Der Vertragspartner kann 3CX Ltd, 3CX USA Inc., 3CX Software DMCC oder ein anderes verbundenes 3CX-Unternehmen sein, wie im jeweiligen Produktanhang angegeben. Bezugnahmen in dieser Vereinbarung auf „3CX“ beziehen sich auf den Vertragspartner.
3CX ist bereit, dem Lizenznehmer das im jeweiligen Produktanhang genannte 3CX-Produkt zusammen mit der zugehörigen Dokumentation und den von 3CX bereitgestellten Materialien („Produkt“) ausschließlich zu den in dieser Vereinbarung und dem jeweiligen Produktanhang festgelegten Bedingungen zu lizenzieren.
Durch Klicken auf „Zustimmen“, Installieren, Zugreifen oder Verwenden des Produkts erklärt sich der Lizenznehmer mit Folgendem einverstanden:
- Der Lizenznehmer versichert, dass er gemäß geltendem Recht berechtigt ist, diesen Vertrag abzuschließen, sei es in eigenem Namen oder im Namen einer juristischen Person;
- der Lizenznehmer erklärt sich mit diesem Vertrag und dem zugehörigen Produktanhang einverstanden; und
- erkennt an, dass die elektronische Annahme einen rechtsverbindlichen Vertrag darstellt.
- Wenn der Lizenznehmer den Bedingungen dieses Vertrags nicht zustimmt, darf er das Produkt weder installieren, darauf zugreifen noch es nutzen.
- Das Produkt kann, wie in der jeweiligen Bestellung, Rechnung oder im Produktanhang angegeben, als Dauerlizenz oder zeitlich befristete Lizenz (Abonnement) erworben werden.
- Der Lizenznehmer ist für die Installation der von 3CX bereitgestellten Updates verantwortlich. Soweit gesetzlich zulässig, haftet 3CX nicht für Schäden oder Verluste, die nicht entstanden wären, wenn der Lizenznehmer Updates zur Behebung bekannter Sicherheitslücken installiert hätte, die ihm mit angemessener Vorankündigung zur Verfügung gestellt wurden.
Im Falle eines Widerspruchs zwischen dieser Vereinbarung und einem Produktanhang hat der Produktanhang allein Vorrang in Bezug auf das betreffende Produkt.
1. Begriffsbestimmungen
- „Vereinbarung“ bezeichnet diese Master-Endbenutzer-Lizenzvereinbarung zusammen mit dem jeweiligen Produktanhang.
- „Produkt“ bezeichnet das im jeweiligen Produktanhang genannte 3CX-Softwareprodukt, auf das sich diese Vereinbarung bezieht, wie in diesem Anhang beschrieben und eingeschränkt.
- „Lizenznehmer“, „Sie“ oder „Ihr“ bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die diese Vereinbarung akzeptiert und eine Lizenz zur Nutzung des Produkts erhält.
- Akzeptiert eine natürliche Person diese Vereinbarung im Namen einer juristischen Person, so gilt diese juristische Person als Lizenznehmer.
- Die Mitarbeiter und Auftragnehmer des Lizenznehmers dürfen das Produkt ausschließlich im Namen und zum Nutzen des Lizenznehmers verwenden, vorbehaltlich der Bestimmungen und Einschränkungen dieser Vereinbarung und des jeweiligen Produktanhangs.
- „Produktanhang“ bezeichnet den produktspezifischen Anhang, der Bestandteil dieser Vereinbarung ist und zusätzliche Bedingungen, Umfangsbeschränkungen, Kapazitätsbeschränkungen, technische Bedingungen oder andere produktspezifische Bestimmungen für ein bestimmtes Produkt enthält.
2. Lizenzerteilung und Nutzungsbeschränkung
Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung und des entsprechenden Produktanhangs gewährt 3CX dem Lizenznehmer eine beschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Installation, zum Zugriff und zur Nutzung des Produkts ausschließlich für die eigenen Geschäftstätigkeiten des Lizenznehmers und in strikter Übereinstimmung mit Folgendem:
- (a) diese Vereinbarung; und
- (b) der Geltungsbereich, die Lizenzmetriken, die Kapazitätsgrenzen, die Abonnementlaufzeit (falls zutreffend) und sonstige Beschränkungen, die im jeweiligen Produktanhang aufgeführt sind.
Das Produkt wird lizenziert, nicht verkauft. Es werden keine Eigentumsrechte an den Lizenznehmer übertragen. Alle Rechte, die nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung gewährt werden, bleiben 3CX und seinen Lizenzgebern vorbehalten.
Sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich anders gestattet oder durch zwingendes anwendbares Recht verboten, darf der Lizenznehmer weder selbst noch Dritten gestatten:
- Das Produkt darf nicht kopiert werden, außer soweit dies für die Installation, Datensicherung oder die rechtmäßige Nutzung gemäß dieser Vereinbarung erforderlich ist;
- es darf nicht verändert, angepasst, übersetzt oder davon abgeleitete Werke erstellt werden;
- es darf nicht zurückentwickelt, dekompiliert oder disassembliert werden, außer soweit dies durch zwingendes geltendes Recht untersagt ist;
- es darf nicht an Dritte weitergegeben, unterlizenziert, vermietet, verliehen, abgetreten, übertragen oder anderweitig zugänglich gemacht werden, außer wie dies in dieser Vereinbarung oder dem jeweiligen Produktanhang ausdrücklich gestattet ist;
- es dürfen keine Eigentumshinweise, Marken oder Urheberrechtshinweise im Produkt entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden;
- es darf nicht über die im jeweiligen Produktanhang festgelegten lizenzierten Metriken, Kapazitätsgrenzen, technischen Beschränkungen oder die Abonnementlaufzeit hinaus genutzt werden; oder
- es dürfen keine Rechte in Bezug auf das Produkt ausgeübt werden, die nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung gewährt werden.
Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, dass seine Mitarbeiter und Auftragnehmer diese Vereinbarung einhalten.
3. Titel und Eigentum an der Software
Diese Vereinbarung räumt dem Lizenznehmer ein beschränktes Nutzungsrecht am Produkt gemäß ihren Bedingungen ein. Es werden keine Eigentumsrechte an den Lizenznehmer übertragen. Das Produkt wird lizenziert, nicht verkauft.
3CX und seine Lizenzgeber behalten alle Rechte, Titel und Ansprüche an dem Produkt, einschließlich aller damit verbundenen Rechte an geistigem Eigentum. Mit Ausnahme der in dieser Vereinbarung ausdrücklich gewährten beschränkten Lizenz werden dem Lizenznehmer keine weiteren Rechte eingeräumt, weder stillschweigend noch durch Duldung oder auf sonstige Weise.
Das Produkt kann Komponenten von Drittanbietern enthalten, die an 3CX lizenziert wurden. Diese Drittanbieter behalten alle Rechte an ihren jeweiligen Komponenten, vorbehaltlich der für diese Komponenten geltenden Bedingungen.
Die im Rahmen dieser Vereinbarung gewährte Lizenz kann gemäß Ziffer 8 (Laufzeit und Kündigung) beendet werden.
4. Gesamte Vereinbarung
Diese Vereinbarung bildet zusammen mit dem entsprechenden Produktanhang und allen hierin ausdrücklich genannten und dem Lizenznehmer vor Annahme zur Verfügung gestellten Richtlinien oder Bedingungen von 3CX die gesamte Vereinbarung zwischen 3CX und dem Lizenznehmer in Bezug auf das Produkt und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen Vereinbarungen oder Absprachen zu diesem Thema.
Das Produkt kann Softwarekomponenten von Drittanbietern enthalten. Gegebenenfalls unterliegen diese Komponenten separaten Lizenzbedingungen, die dem Lizenznehmer bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Lizenzbedingungen eines Drittanbieters und dieser Vereinbarung gelten die Bedingungen des Drittanbieters ausschließlich für die jeweilige Drittanbieterkomponente.
Änderungen dieser Vereinbarung sind nur dann verbindlich, wenn sie gemäß den Änderungsbestimmungen vorgenommen werden.
5. Updates und Support
3CX kann das Produkt von Zeit zu Zeit modifizieren, aktualisieren, erweitern oder verbessern. Diese Vereinbarung gilt für alle dem Lizenznehmer zur Verfügung gestellten und von ihm rechtmäßig erworbenen Modifikationen oder Aktualisierungen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gewährt diese Vereinbarung dem Lizenznehmer keinen Anspruch auf Wartung, technischen Support oder Aktualisierungen.
Soweit geltendes Recht 3CX zur Bereitstellung von Aktualisierungen verpflichtet, die für die Aufrechterhaltung der Produktkonformität erforderlich sind, stellt 3CX diese Aktualisierungen gemäß geltendem Recht bereit. Der Lizenznehmer ist für die Installation der von 3CX bereitgestellten Aktualisierungen gemäß den bereitgestellten angemessenen Anweisungen verantwortlich.
Diese Vereinbarung schränkt keine zwingenden gesetzlichen Rechte des Lizenznehmers nach geltendem Verbraucherschutzrecht ein.
6. Vertraulichkeit
Der Lizenznehmer erkennt an, dass das Produkt und bestimmte zugehörige Materialien geschützte und vertrauliche Informationen von 3CX und seinen Lizenzgebern („Vertrauliche Informationen“) enthalten können.
Vertrauliche Informationen umfassen Informationen, die 3CX dem Lizenznehmer in jeglicher Form offenlegt und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder vernünftigerweise als vertraulich anzusehen sind, insbesondere:
- das Produkt;
- nicht-öffentliche technische Informationen;
- Geschäfts- oder Handelsinformationen; und
- alle vom Lizenznehmer erstellten Notizen, Analysen oder Materialien, die solche Informationen enthalten oder widerspiegeln.
Vertrauliche Informationen umfassen nicht Informationen, für die der Lizenznehmer schriftlich nachweisen kann:
- (a) dem Lizenznehmer vor der Offenlegung rechtmäßig und ohne Einschränkung bekannt waren;
- (b) ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich zugänglich sind oder werden;
- (c) unabhängig und ohne Verwendung vertraulicher Informationen entwickelt wurden; oder
- (d) rechtmäßig von einem Dritten ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung erlangt wurden.
Der Lizenznehmer verpflichtet sich:
vertrauliche Informationen mit angemessener Sorgfalt zu schützen, mindestens jedoch mit der Sorgfalt, die er für den Schutz eigener vertraulicher Informationen ähnlicher Art anwendet;
vertrauliche Informationen ausschließlich zur Ausübung seiner Rechte aus diesem Vertrag zu verwenden; und
vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben, außer an Mitarbeiter oder Auftragnehmer, die ein berechtigtes Interesse an der Kenntnisnahme haben und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
Der Lizenznehmer darf vertrauliche Informationen offenlegen, wenn dies gesetzlich oder durch Gerichtsbeschluss vorgeschrieben ist, vorausgesetzt, er benachrichtigt 3CX im Voraus und wirkt an der Ergreifung geeigneter Schutzmaßnahmen mit, sofern dies rechtlich zulässig ist.
Diese Vertraulichkeitsverpflichtungen bleiben auch nach Beendigung dieses Vertrags so lange bestehen, wie die betreffenden Informationen nach geltendem Recht vertraulich bleiben.
Jede Partei verpflichtet sich, wissentlich keine falschen Tatsachenbehauptungen über die andere Partei oder deren Produkte aufzustellen, die geeignet sind, dem Ruf der anderen Partei erheblichen Schaden zuzufügen. Diese Klausel schränkt keine Partei in ihrem Recht ein, ehrliche Meinungen zu äußern, Tatsachenbehauptungen aufzustellen oder Rechte auszuüben, die nach geltendem Recht, einschließlich Verbraucherschutz- und Meinungsfreiheitsgesetzen, geschützt sind.
7. Keine Gewährleistung und Haftungsausschluss
7.1 Eingeschränkte Garantie
3CX gewährleistet, dass das Produkt für einen Zeitraum von vierzehn (14) Tagen nach erstmaliger Aktivierung des entsprechenden Lizenzschlüssels (der „Gewährleistungszeitraum“) im Wesentlichen der beigefügten schriftlichen Dokumentation entspricht, wenn es gemäß dieser Vereinbarung verwendet wird.
Sollte das Produkt während des Gewährleistungszeitraums nicht dieser beschränkten Gewährleistung entsprechen, besteht die einzige Verpflichtung von 3CX und das ausschließliche Rechtsmittel des Lizenznehmers nach Wahl von 3CX darin:
(a) das nicht konforme Produkt zu reparieren oder zu ersetzen; oder
(b) die für das betroffene Produkt an 3CX gezahlten Lizenzgebühren zu erstatten.
Diese beschränkte Gewährleistung gilt nicht für:
- Missbrauch oder unbefugte Modifikation des Produkts;
- die Verwendung in Kombination mit inkompatiblen, nicht von 3CX spezifizierten Systemen; oder
- die Nichtbeachtung der von 3CX bereitgestellten Updates gemäß den angemessenen Anweisungen.
Diese Klausel schränkt keine zwingenden gesetzlichen Rechte des Lizenznehmers nach geltendem Recht ein.
7.2 Haftungsausschluss für sonstige Gewährleistungen
Mit Ausnahme der oben genannten beschränkten Gewährleistung und soweit gesetzlich zulässig, wird das Produkt „wie besehen“ und „wie verfügbar“ bereitgestellt.
3CX und seine Lizenzgeber schließen alle anderen Gewährleistungen aus, ob ausdrücklich, stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig, einschließlich der stillschweigenden Gewährleistungen der Handelsüblichkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck, des Eigentumsrechts und der Nichtverletzung von Rechten Dritter, sofern diese nicht nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen werden können.
3CX übernimmt keine Gewähr dafür, dass:
- das Produkt ununterbrochen oder fehlerfrei funktioniert;
- das Produkt den spezifischen Anforderungen des Lizenznehmers entspricht; oder
- das Produkt vor unbefugtem Zugriff geschützt ist.
- Der Lizenznehmer ist weiterhin für die Implementierung geeigneter Sicherheits-, Datensicherungs- und Betriebsvorkehrungen verantwortlich.
7.3 Haftungsbeschränkung
Soweit gesetzlich zulässig, haften 3CX und ihre verbundenen Unternehmen, Führungskräfte, Mitarbeiter, Lizenzgeber und Vertreter („3CX-Parteien“) nicht für:
- indirekte, zufällige, besondere, Folgeschäden, Strafschadenersatz oder Schadensersatz mit Strafcharakter;
- entgangenen Gewinn, Umsatzeinbußen, Datenverlust, Betriebsunterbrechung oder Verlust des Firmenwerts;
- die aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder der Nutzung des Produkts entstehen, selbst wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
Vorbehaltlich Ziffer 8.4 ist die Gesamthaftung von 3CX aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag auf den Betrag beschränkt, den der Lizenznehmer in den zwölf (12) Monaten vor dem haftungsbegründenden Ereignis tatsächlich an 3CX für das Produkt gezahlt hat, das den Anspruch begründet.
7.4 Obligatorische Ausnahmen
Nichts in dieser Vereinbarung schließt die Haftung aus oder beschränkt sie:
- für Tod oder Körperverletzung aufgrund von Fahrlässigkeit;
- für Betrug oder arglistige Täuschung;
- für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten, soweit eine solche Beschränkung gesetzlich unzulässig ist; oder
- für jegliche Haftung, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
8. Laufzeit und Kündigung der Lizenz
Diese Vereinbarung bleibt für die Dauer der jeweiligen Lizenzlaufzeit in Kraft, sofern sie nicht gemäß dieser Klausel vorzeitig beendet wird.
Der Lizenznehmer kann diese Vereinbarung jederzeit beenden, indem er die Nutzung des Produkts vollständig einstellt und alle in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befindlichen Kopien löscht oder vernichtet.
3CX kann diese Vereinbarung kündigen, wenn der Lizenznehmer diese Vereinbarung wesentlich verletzt und diese Verletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Mitteilung, in der die Verletzung spezifiziert wird, behebt.
3CX kann die Vereinbarung fristlos kündigen, wenn die Verletzung nicht behebbar ist oder eine unerlaubte Verbreitung, eine Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum oder eine vorsätzliche Umgehung der Lizenzbeschränkungen beinhaltet.
Mit Beendigung der Vereinbarung gilt Folgendes:
Alle dem Lizenznehmer gewährten Rechte erlöschen unverzüglich;
der Lizenznehmer stellt die Nutzung des Produkts ein; und
der Lizenznehmer löscht oder vernichtet alle Kopien des Produkts, es sei denn, die Aufbewahrung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Die Beendigung berührt nicht bereits entstandene Rechte oder Pflichten. Klauseln in Bezug auf geistiges Eigentum, Vertraulichkeit, Haftungsbeschränkung, anwendbares Recht und alle Bestimmungen, die ihrer Natur nach auch nach Beendigung der Vereinbarung fortgelten sollten, bleiben bestehen.
9. Abtretung
Der Lizenznehmer darf diesen Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von 3CX weder abtreten noch übertragen, außer im Zusammenhang mit einer Fusion, einer Übernahme oder der Übertragung des wesentlichen Teils seiner Vermögenswerte.
3CX darf diesen Vertrag im Zusammenhang mit einer Umstrukturierung, einer Fusion, einem Verkauf von Vermögenswerten oder der Übertragung des Produktgeschäfts abtreten, sofern die Rechte des Lizenznehmers aus diesem Vertrag dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
Jeder Versuch einer Abtretung, der gegen diese Klausel verstößt, ist unwirksam.
Über das Partnerportal kann der Lizenznehmer die Lizenzinhaberschaft an einen anderen Benutzer übertragen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an den Kundenservice unter https://www.3cx.com/contact/?lang=de.
10. Geltendes Recht
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht des im jeweiligen Produktanhang genannten Vertragspartners.
Ist der Lizenznehmer ein Verbraucher mit Wohnsitz in der Europäischen Union, so bleiben ihm die zwingenden Schutzrechte nach dem Recht seines gewöhnlichen Aufenthaltslandes durch diesen Vertrag unberührt.
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind ausschließlich die Gerichte am Sitz des Vertragspartners zuständig, sofern nicht zwingende Verbraucherschutzgesetze etwas anderes vorsehen.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.
11. Billigkeitsrecht
Der Lizenznehmer erkennt an, dass die unbefugte Nutzung oder Offenlegung des Produkts 3CX einen nicht wiedergutzumachenden Schaden zufügen kann, für den ein finanzieller Ausgleich möglicherweise nicht ausreicht. Vorbehaltlich des anwendbaren Rechts ist 3CX berechtigt, neben allen anderen gesetzlich zulässigen Rechtsbehelfen auch einstweiligen Rechtsschutz oder sonstige angemessene Maßnahmen vor einem zuständigen Gericht zu beantragen.
12. Urheberrechte und Marken
Alle Rechte an geistigem Eigentum des Produkts, einschließlich Software, Dokumentation, Marken, Logos und zugehöriger Materialien, liegen bei 3CX oder deren Lizenzgebern.
Diese Vereinbarung räumt dem Lizenznehmer keinerlei Eigentumsrechte am Produkt oder an den damit verbundenen Rechten an geistigem Eigentum ein, mit Ausnahme der in dieser Vereinbarung ausdrücklich gewährten beschränkten Lizenz.
Der Lizenznehmer darf die Marken, Handelsnamen oder Logos von 3CX nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung verwenden.
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, keine im Produkt enthaltenen Eigentumshinweise zu entfernen, zu verändern oder zu verdecken.
Sollte der Lizenznehmer Kenntnis von einer Verletzung der Rechte an geistigem Eigentum von 3CX im Zusammenhang mit dem Produkt erlangen, ist er verpflichtet, 3CX unverzüglich zu benachrichtigen.
13. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften – Haftungsausschluss
Der Lizenznehmer bestätigt, dass er allein für die Beurteilung der Einhaltung der geltenden rechtlichen, regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Produkts verantwortlich ist, insbesondere der Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operative Resilienz des Finanzsektors („DORA“).
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, übernimmt 3CX keine Gewähr dafür, dass das Produkt speziell für die Einhaltung eines für den Lizenznehmer geltenden regulatorischen Rahmens entwickelt wurde.
Der Lizenznehmer ist weiterhin für die Durchführung seiner eigenen Sorgfaltsprüfung und die Umsetzung aller erforderlichen zusätzlichen vertraglichen, technischen oder organisatorischen Maßnahmen zur Einhaltung der regulatorischen Bestimmungen verantwortlich.
Diese Klausel schließt die Haftung für Falschdarstellung oder sonstige Haftungen, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen werden können, nicht aus.
14. Hosting-Nutzungsrichtlinien
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die 3CX-Hosting-Plattform rechtmäßig und verantwortungsbewusst zu nutzen. Es ist untersagt, die Plattform zum Hosten, Speichern, Übertragen oder Verteilen von Inhalten oder für illegale, schädliche oder böswillige Aktivitäten zu verwenden. Dies umfasst insbesondere: die Verbreitung von Malware, Viren oder anderem Schadcode; das Starten oder Ermöglichen von Angriffen wie Denial-of-Service (DoS/DDoS), Hacking oder unbefugtem Zugriff auf Systeme oder Daten; das Versenden von Spam oder unerwünschten Massen-E-Mails; Phishing, Betrug oder sonstige irreführende Praktiken; die Verletzung der geistigen Eigentumsrechte Dritter; das Hosten oder Verteilen von Inhalten, die diffamierend, obszön oder beleidigend sind oder Gewalt oder Diskriminierung fördern; die Verletzung der Privatsphäre anderer; oder der Versuch, die Integrität, Sicherheit oder Leistungsfähigkeit der Plattform oder ihrer Infrastruktur zu stören, zu überlasten oder zu beeinträchtigen.
3CX behält sich das Recht vor, kostenlose Lizenzen jederzeit mit oder ohne Vorankündigung zu sperren oder zu kündigen, wenn Grund zur Annahme besteht, dass gegen diese Nutzungsbedingungen oder diese Richtlinie zur akzeptablen Nutzung verstoßen wurde. Bei kostenpflichtigen Lizenzen wird 3CX in der Regel über jeden Verstoß informieren und eine angemessene Frist zur Behebung einräumen, bevor das Konto gesperrt oder gekündigt wird. Ausnahmen gelten, wenn der Verstoß schwerwiegend ist, eine unmittelbare Gefahr für die Plattform, andere Nutzer oder Dritte darstellt oder 3CX gesetzlich zum sofortigen Handeln verpflichtet ist. In diesen Fällen behält sich 3CX das Recht vor, kostenpflichtige Lizenzen sofort und ohne Vorankündigung zu sperren oder zu kündigen.
15. Haftungsausschluss für die Einhaltung regulatorischer Bestimmungen – Gehostete Version
Die gehostete Version des 3CX-Produkts ist ein standardisiertes Shared-Service-Angebot. Sie ist nicht auf die spezifischen rechtlichen, regulatorischen oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen zugeschnitten, die für regulierte Finanzinstitute gemäß der Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operative Resilienz im Finanzsektor („DORA“) gelten. 3CX übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gehostete Bereitstellung die technischen, vertraglichen oder betrieblichen Anforderungen gemäß DORA erfüllt, insbesondere nicht in Bezug auf IT-Risikomanagement, Prüfungsrechte, Datenlokalisierung oder Meldepflichten bei Vorfällen. Kunden, die DORA oder anderen branchenspezifischen IT-Risikovorschriften unterliegen, sollten sich daher nicht auf die gehostete Version des 3CX-Produkts verlassen, um diese Verpflichtungen zu erfüllen, und werden gebeten, die Software in einer On-Premise- oder selbstgehosteten Umgebung bereitzustellen. Die Nutzung der gehosteten Version erfolgt auf alleiniges Risiko des Lizenznehmers und begründet keine Verantwortung oder Haftung seitens 3CX für die Nichteinhaltung regulatorischer Bestimmungen.
16. Sonstiges
16.1 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam.
16.2 Verzicht
Die Nichtdurchsetzung einer Bestimmung stellt keinen Verzicht auf die zukünftige Durchsetzung dieser oder einer anderen Bestimmung dar.
16.3 Höhere Gewalt
3CX haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen.
16.4 Keine Drittbegünstigten
Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, begründet diese Vereinbarung keine Rechte zugunsten Dritter.
16.5 Änderungen
3CX kann diese Vereinbarung von Zeit zu Zeit aktualisieren. Aktualisierte Versionen gelten für Neuinstallationen oder Verlängerungen. Bestehende Lizenznehmer werden über wesentliche Änderungen, sofern dies nach geltendem Recht erforderlich ist, im Voraus informiert.
16.6 Elektronische Kommunikation
Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Benachrichtigungen und Mitteilungen elektronisch erfolgen können.
16.7 Überschriften
Die Überschriften dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Interpretation.
16.8 Fragen
Sollten Sie Fragen zu dieser Lizenzvereinbarung haben oder diese Lizenz ablehnen und gegebenenfalls eine Rückerstattung des Kaufpreises erhalten wollen, können Sie uns unter https://www.3cx.com/contact/?lang=de kontaktieren.
Anhang A – Gerichtsstandsspezifische Bedingungen (Vereinigte Staaten)
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil der 3CX-Endbenutzer-Lizenzvereinbarung („EULA“) und gilt ausschließlich für Lizenznehmer mit Sitz in den Vereinigten Staaten oder für Lizenznehmer, die eine Lizenzvereinbarung mit 3CX USA Inc. („3CX USA“) abschließen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesem Anhang und dem Hauptteil der EULA hat dieser Anhang für Lizenznehmer mit Sitz in den USA Vorrang.
- VERTRAGSPARTNER
Für Lizenznehmer mit Sitz in den Vereinigten Staaten oder wenn der Verkauf über 3CX USA abgewickelt wird, ist Vertragspartner dieser EULA:
3CX USA Inc.
One Urban Center, Suite 600, 4830 West Kennedy Blvd. Tampa, FL 33609
EIN: 82-0633256
Kontakt: https://www.3cx.com/contact/
- LAUFZEITBEGRENZTE LIZENZ UND UMSATZREALISIERUNG
Die Lizenz zur Nutzung des Produkts wird für eine begrenzte, feste Laufzeit gemäß der jeweiligen Bestellung oder Rechnung (die „Lizenzlaufzeit“) gewährt.
Das Recht des Lizenznehmers auf Zugriff und Nutzung des Produkts ist auf die Lizenzlaufzeit beschränkt und unterliegt der fortlaufenden Einhaltung dieser Vereinbarung.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gewährt die Lizenz kein Recht auf die weitere Nutzung des Produkts nach Ablauf oder Kündigung der Lizenzlaufzeit.
Nichts in diesem Anhang ist so auszulegen, als begründe es eine Verpflichtung von 3CX zur Bereitstellung von kontinuierlicher Verfügbarkeit, Wartung oder Supportleistungen, es sei denn, dies ist ausdrücklich in einer separaten schriftlichen Vereinbarung festgelegt.
- GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND
Dieser Anhang und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit ihm ergeben, unterliegen dem Recht des US-Bundesstaates Florida, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Jede Partei unterwirft sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit der staatlichen und bundesstaatlichen Gerichte in Florida für die Entscheidung aller Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Anhang ergeben.
- EINHALTUNG VON RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN UND EXPORTBESTIMMUNGEN
Der Lizenznehmer verpflichtet sich zur Einhaltung aller anwendbaren Gesetze und Bestimmungen der Vereinigten Staaten, einschließlich der Exportkontroll- und Sanktionsgesetze. Das Produkt unterliegt der US-Exportgerichtsbarkeit und darf nicht in bestimmte Länder oder an Personen exportiert oder reexportiert werden, die nach US-Recht verboten sind.
- SPRACHE UND AUSLEGUNG
Dieser Anhang wurde in englischer Sprache verfasst. Übersetzungen haben Vorrang vor dieser Fassung. Sämtliche Mitteilungen, Korrespondenz und Dokumentationen im Zusammenhang mit diesem Anhang müssen in englischer Sprache erfolgen.
Siehe auch
- https://www.3cx.de/unternehmen/eula/
- https://www.3cx.de/unternehmen/fair-use-richtlinie/
- https://www.3cx.de/unternehmen/datenverarbeitung/
- https://www.3cx.de/unternehmen/dsgvo-statement/
- https://www.3cx.de/unternehmen/datenschutz/
- https://www.3cx.de/unternehmen/datenschutzrichtlinie/
- https://www.3cx.de/unternehmen/geschaeftsbedingungen/
- https://www.3cx.de/unternehmen/hipaa-richtlinie/
- https://www.3cx.de/unternehmen/rueckerstattungs-und-stornierungsrichtlinie/
Letztes Update
Dieses Dokument wurde zuletzt am 7. August 2026 aktualisiert
